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| Liefer- und Versandkosten |
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1. Lieferung (Inland)
1.1 Das Angebot ist freibleibend. Mit Erscheinen der neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit. Bei Jahrgangswechsel sind Preiserhöhungen nicht auszuschließen. Beim Ausverkauf eines Jahrgangs liefert die Genossenschaft den Folgejahrgang, sofern uns vom Käufer keine andere Vereinbarung vorliegt. 1.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bei 1-Ltr.-Flaschen in 12er Kunststoffkasten oder in Kartons mit 6 Flaschen. 0,75-Ltr.-Flaschen nur in 6er Einwegkartons.
1.3 Die Lieferung in anderen Flaschengrößen (z.B. 0,2 Liter, 0,25 Liter, 0,375 Liter, 0,5 Liter, 1,5 Liter) werden zu den in der Preisliste angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. 1.4 Die Mindestabnahme beträgt eine Verpackungseinheit. Die Verpackung richtet sich nach dem Beförderungsmittel. Bei sortierten Bestellungen kann die Genossenschaft ohne Rückfrage beim Käufer kleinere Umgruppierungen vornehmen, sofern die Verpackungseinheit dies erfordert. 1.5 Sonderverpackungen in 6er-Einweg- (für Literflaschen) oder Versand- bzw. Geschenkkartons erfolgt auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Mehrkosten. Die Kartons sind nur zum einmaligen Gebrauch geeignet. Einwegkartons für 0,75-Ltr.-Flaschen ohne Berechnung, bei Literflaschen werden € -,31 berechnet. Bei Rückgabe erfolgt keine Gutschrift. 1.5 Versandkosten incl. Verpackung:
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Flaschenzahl
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Preis
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| 1 |
per Post 5,47 € |
| 2 |
per Post 6.07 € |
| 3 |
per Post 7.02 € |
| 4 |
per Post 7.62 € |
| 5 |
per Post 7,62 € |
6
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per Post 7,62 € |
| 10 |
per Post 10,71 € |
| 12 |
per Post 10,71 € |
| 15 |
per Post 11,07 € |
| 18 |
per Post 11,07 € |
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| 42 bis 59 |
per Spedition 16,66 € |
| ab 60 Faschen |
per Spedition Frei Haus |
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1 Flasche 1,5 Ltr.
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per Post 7,62 € |
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1.7 Bei Postversand kann ein Anspruch auf Schadenersatz durch Bruch nur beim Empfangspostamt geltend gemacht werden. Bei Anlieferung durch eine Spedition müssen evtl. Fehlmengen oder Bruchflaschen durch den anliefernden Spediteur sofort auf dem Speditionsbrief vermerkt werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. 1.8 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 1.9 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Genossenschaft. 2. Rücknahme von Leergut 2.1 Als Leergut werden nur Mehrwegflaschen sowie Mehrwegträger (Kunststoffkasten) bis zu der von der Genossenschaft gelieferten Menge zurückgenommen. Sofern bei Zufuhr oder Abholung kein entsprechendes Leergut zum Umtausch bereitsteht, wird es berechnet und ist in jedem Fall mit dem Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Als Pfand berechnen wir - je Literflasche € -,05 - je Europalette € 10,- - je 12er-Kunststoffkasten € 1,50 - je 6er-Kunststoffkasten € 2,70 2.2 Das Leergut wird zum angegebenen Pfandwert vergütet; dies gilt nicht für stark verschmutzte bzw. nicht zur Weinabfüllung wiederverwendungsfähige Flaschen, wie z.B. Leichtglasflaschen. Bei frachtfreier Rücklieferung werden die in Rechnung gestellten Beträge wieder erstattet bzw. gutgeschrieben. Bei Post- oder Speditionsversand kann kein Leergut zurückgenommen werden. 3. Zahlung Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir bei Netto-Warenwert ab € 50,- 2% Skonto. Bei Bankeinzug werden 3% Skonto eingeräumt. Für Flaschen, Kasten, Verpackung und Fracht wird kein Skonto gewährt. Ist der Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt, so hat der Käufer von diesem Tag ab Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu zahlen. Die Genossenschaft kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Übergabe gegen Barzahlung, insbesondere bei Export, verlangen. Bargeldlose Zahlungen sind auf ein angegebenes Bank- bzw. Postbankkonto zu leisten. 4. Hinweis Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
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